RAUCHMELDERPFLICHT IN NORDRHEIN-WESTFALEN
Ab dem 31.12.2016 tritt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht für bestehende Mietwohnungen in Kraft.
Dies gilt für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Für die Anschaffung und Installation ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. Um die Betriebsbereitschaft muss sich allerdings der Mieter selbst kümmern. Es ist also wichtig, dass Sie sich auf Ihren Rauchmelder verlassen können und dieser wartungsarm ist.
Wir haben für Sie verschiedene Rauchmelder im Angebot.
Die Genius Rauchmelder von Hekatron haben eine Funktionsgarantie von 5 Jahren, die sowohl das Gerät als auch die Batterie abdeckt. Sie müssen das Gerät dann lediglich einmal im Jahr testen, in dem Sie die hierfür vorgesehene Taste drücken oder bei der "Deluxe" Edition die Funktion mit ihrem Smartphone überprüfen.
Weitere Informationen über die Regelungen in NRW erhalten Sie hier.